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Wann ist eine "doppelte" Rechtsbelehrung der einzuvernehmenden Person notwendig?

Wann ist eine "doppelte" Rechtsbelehrung der einzuvernehmenden Person notwendig?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Wann ist eine "doppelte" Rechtsbelehrung der einzuvernehmenden Person notwendig?

Gegen A. und ihren Ehegatten wurde eine Strafuntersuchung u.a. "Täuschung im Bereich Scheinehe", Erschleichung einer falschen Beurkundung und rechtswidriger Einreise geführt. Anlässlich ihrer (delegierten) polizeilichen Einvernahme vom 22. Juni 2020 wurde A. als Beschuldigte befragt, nachdem sie von der Kantonspolizei sowohl auf das Aussageverweigerungsrecht betreffend ihr eigenes Verhalten als auch auf ihr spezifisches Aussageverweigerungsrecht betreffend das Verhalten ihres mitbeschuldigten Ehemannes hingewiesen worden war. Am 5. August 2020 wurde A. mit Strafbefehl u.a. der Erschleichung einer falschen Beurkundung und der rechtswidrigen Einreise schuldig gesprochen. Gleichzeitig erging auch ein Strafbefehl gegen den Ehemann von A. u.a. wegen "Täuschung der Behörden", Missbrauchs von Ausweisen und Schildern und Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Gegen die Strafbefehle erhoben beide Beschuldigte fristgerecht Einsprache.
Daraufhin wurde A. als Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft einvernommen. Vor dieser Befragung wies diese die Beschuldigte nochmals auf ihr Selbstbelastungsprivileg bzw. ihr allgemeines Aussageverweigerungsrecht hin, nicht aber auf das spezifische...

iusNet-StrafR-StrafPR 4.11.2021

 

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