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Entschädigung bei Verfahrenseinstellung

Parteientschädigung bei Bagatelldelikten

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Der Beizug eines Verteidigers kann sich als angemessen erweisen, auch wenn er nicht als geradezu geboten erscheint Auch bei blossen Übertretungen besteht ein Anspruch auf Entschädigung für Anwaltskosten, wenn der Rechtsanwalt erst nach Ergehen eines Strafbefehls beigezogen wurde und die Übertretung von der Staatsanwaltschaft daher mit einer gewissen Hartnäckigkeit verfolgt wurde. Massgebend für die Beurteilung der Angemessenheit des Beizugs eines Verteidigers sind die Umstände, die im Zeitpunkt der Mandatierung bekannt waren.
iusNet-StrafR-StrafPR 13.06.2022