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Erben

Die Einziehung von Vermögenswerten nach dem Tod der beschuldigten Person

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Verstirbt die beschuldigte Person während des Untersuchungsverfahrens und sind die Erben noch nicht bekannt, so stellt sich die Frage, gegenüber wem eine Einstellungsverfügung und insbesondere die Einziehung von Vermögenswerten eröffnet werden muss.
iusNet-StrafR-StrafPR 25.10.2021