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EU-Rückführungsrichtlinie

Schützt die EU-Rückführungsrichtlinie vor einer Geldstrafe?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verstösst die Verhängung einer Geldstrafe nicht gegen die EU-Rückführungsrichtlinie, zumal eine Geldstrafe nicht nur in Form einer Ersatzfreiheitsstrafe sondern auch auf dem Weg der Betreibung eingeholt werden kann.
iusNet-StrafR-StrafPR 01.12.2021

EU-Rückführungsrichtlinie und Freiheitsstrafen

Rechtsprechung
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Die EU-Rückführungsrichtlinie hindert nicht daran, den illegalen Aufenthalt unter Strafe zu stellen, das Rückkehrverfahren geht aber der Bestrafung vor. Wenn auch eine Zwangsmassnahme die Rückführung nicht ermöglicht hat, ist eine Bestrafung wegen illegalen Aufenthalts wieder zulässig. Ist mithin eine zwangsweise Rückschaffung nicht möglich, steht der strafrechtlichen Sanktionierung nichts entgegen; Durchsetzungshaft muss zuvor nicht angeordnet werden. Es ist von den Gerichten abzuklären, inwiefern ein Freiheitsentzug die Anwendung der Rückführungsrichtlinie beeinträchtigen sollte.
iusNet StrafR-StrafPR 10.04.2020