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Falsche Anschuldigung

Sistierung statt Einstellung des Verfahrens

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Ist ein Strafverfahren hängig und der Beschuldigte erhebt Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung, so darf dieses Verfahren nicht eingestellt werden, ohne dass der Ausgang des ursprünglichen Verfahrens abgewartet wird. Das Verfahren soll vielmehr in der Zwischenzeit sistiert werden.
iusNet StrafR-StrafPR 21.10.2019