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Freie Anwaltswahl

Die Zulässigkeit der Doppelvertretung eines Rechtsanwalts

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Aus den Berufspflichten eines Rechtsanwalts ergibt sich ein Verbot der interessenkollidierenden Doppelvertretung: Anwältinnen und Anwälte dürfen nicht in ein und derselben Streitsache Mitbeschuldigte mit gegenläufigen Interessen vertreten, weil sie sich diesfalls für keine der vertretenen Parteien voll einsetzen könnten. Eine Mehrfachverteidigung von verschiedenen beschuldigten Personen ist nur dann zulässig, wenn die mitbeschuldigten Personen durchwegs identische und widerspruchsfreie Sachverhaltsdarstellungen geben und ihre Prozessinteressen nach den konkreten Umständen nicht divergieren.
iusNet-StrafR-StrafPR 18.08.2023

Freie Anwaltswahl vs. Verbot der Doppelvertretung

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Eine bloss theoretische oder abstrakte Möglichkeit des Auftretens gegensätzlicher Interessenlagen reicht nicht aus, um auf eine unzulässige Doppelvertretung zu schliessen. Vielmehr muss sich aus den Umständen ein konkretes Risiko eines Interessenskonflikts ergeben. Eine Realisierung des Risikos ist aber nicht erforderlich. Die Verfahrensleitung muss bei ihrem Entscheid über die Nichtzulassung bzw. Abberufung von Anwältinnen und Anwälten entsprechenden Interessenkonflikten in jedem Verfahrensstadium vorausschauend Rechnung tragen. Eine Einwilligung ändert am Verbot der Doppelvertretung nichts.
iusNet-StrafR-StrafPR 21.01.2022