Freie Anwaltswahl vs. Verbot der Doppelvertretung
Freie Anwaltswahl vs. Verbot der Doppelvertretung
Freie Anwaltswahl vs. Verbot der Doppelvertretung
Dem Beschwerdeführer A. wird vorgeworfen, als Aktionär und Mitglied des Verwaltungsrats der C. AG die Vermögensinteressen der genannten AG geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft liess den von A. mandatierten Rechtsanwalt M. Buttliger, welcher für die C. AG als Anwalt tätig ist, aufgrund des Verbots der Doppelvertretung nicht las Verteidiger zu. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Bern ab, weshalb der Beschwerdeführer an das Bundesgericht gelangte.
Der Beschwerdeführer war der Auffassung, die Vorinstanz sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass sich der von ihm mandatierte Rechtsanwalt in einem Interessenkonflikt befinde. Der Beschwerdeführer und die bereits vom Rechtsanwalt Buttliger vertetene C. AG hätten stattdessen gleichgerichtete Interessen, nämlich die Rettung der Gesellschaft. Eine bloss theoretische und abstrakte Möglichkeit des Auftretens von Interessenkollisionen sei seiner Ansicht nach nicht genügend, um eine Vertretung auszuschliessen.
Das Bundesgericht stellte anfänglich klar, dass es sich beim angefochtenen Entscheid um einen Zwischenentscheid handelt und nicht wie vom Beschwerdeführer behauptet um einen Endentscheid....
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