Das Bundesgericht änderte kürzlich seine Rechtsprechung zur Frage der Konkurrenz zwischen der Anstiftung zu einem Vermögensdelikt und der Hehlerei an der Deliktssache. Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung soll das Verhältnis zwischen der Gehilfenschaft zum Vermögensdelikt und der darauffolgenden Hehlerei untersucht werden.