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Geldwäscherei

Revidierte Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) seit dem 1.1.23 in Kraft

Gesetzgebung
Allgemeines Strafrecht
Am 1. Januar 2023 sind die revidierten Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) und die zugehörigen Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten. Die Revision sieht Massnahmen vor für Finanzintermediärevor und fördert die Transparenz von Vereinenund verstärkt die Aufsicht und Kontrollen im Bereich der Edelmetalle.
iusNet StrafR-StrafPR 23.01.2023