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Geldwäscherei

Revidierte Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) seit dem 1.1.23 in Kraft

Gesetzgebung
Allgemeines Strafrecht
Am 1. Januar 2023 sind die revidierten Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) und die zugehörigen Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten. Die Revision sieht Massnahmen vor für Finanzintermediäre in den Bereichen wirtschaftliche Berechtigung, Aktualität der Kundendaten und Geldwäschereiverdachtsmeldungen. Zudem fördert sie die Transparenz von Vereinen mit erhöhtem Risiko im Bereich der Terrorismusfinanzierung und verstärkt die Aufsicht und Kontrollen im Bereich der Edelmetalle. Mit den Übergangsbestimmungen für die Edelmetallhandelsprüfer hat der Bundesrat bereits per 1. Januar 2022 einen ersten Teil des revidierten GwG in Kraft gesetzt, der Hauptteil ist nun per 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
iusNet StrafR-StrafPR 23.01.2023