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Gesetzesauslegung

Wer soll Ausstandsfragen betreffend die Staatsanwaltschaft nach Anklageerhebung beurteilen?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Beurteilung von Ausstandsfragen, die die Staatsanwaltschaft betreffen soll gemäss dem klaren gesetzlichen Wortlaut von einer der Staatsanwaltschaft hierarchisch übergestellten und institutionell unabhängigen Instanz kantonal einheitlich beurteilt werden. Die Beschwerdeinstanz ist dafür zuständig.
iusNet-StrafR-StrafPR 21.1.2022