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Getrenntführung der Strafuntersuchung

Verfahrensabtrennung muss die Ausnahme bleiben

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich möchte das Verfahren gegen zwei Beschuldigte getrennt führen und erhob gegen einen Beschluss des Obergerichts Zürich Beschwerde ans Bundesgericht. Das Bundesgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
iusNet StrafR-StrafPR 02.04.2019