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Haftgründe

Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht wies zuletzt mehrfach darauf hin, dass die kantonalen Instanzen nach dem Beschleunigungsgebot grundsätzlich dazu gehalten sind, sämtliche in Frage kommenden Haftgründe zu prüfen. Das ZMG und die Vorinstanz beschränkten sich auf die Prüfung des Haftgrunds der Fluchtgefahr obwohl die Staatsanwaltschaft auch das Vorliegen von Kollusionsgefahr behauptete. Da diese gemäss Bundesgericht als nicht gegeben erscheint, ordnete es konsequenterweise die Freilassung des Beschwerdeführers an.
iusNet-StrafR-StrafPR 14.07.2023