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Haftgründe

Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht verneinte – im Gegensatz zu den Vorinstanzen – das Vorliegen von Fluchtgefahr. Weitere Haftgründe prüften die Vorinstanzen trotz Geltendmachung durch die Staatsanwaltschaft nicht, weshalb das Bundesgericht über die Rechtsfolgen einer unterbliebenen Prüfung sämtlicher vorgebrachter Haftgründe zu entscheiden hatte.
iusNet-StrafR-StrafPR 14.07.2023