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Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe

Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe

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Strafprozessrecht

Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe

Gegen A. führt die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung u.a. wegen Verdachts auf Diebstahl und Hausfriedensbruch. Er wurde deshalb mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG) aufgrund eines dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft versetzt. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass A. ein abgewiesener Asylbewerber aus Äthiopien sei und in der Schweiz weder beruflich integriert sein noch über soziale oder familiäre Bindungen zu in der Schweiz lebenden Personen verfüge. Zwar sei er zwischen dem 22. Mai 2021 und dem 22. März 2022 bereits fünfmal zu unbedingten Freiheitsstrafen zwischen einem Monat und vier Monaten verurteilt worden und habe sich diesen Verfahren und dem angeordneten Strafvollzug bisher nicht entzogen. Allerdings sei zu beachten, dass ihm "nun eine empfindlich höhere Freiheitsstrafe" drohe. Den von der Staatsanwaltschaft ebenfalls vorgebrachten Haftgrund der Kollusionsgrund prüfte weder das ZMG noch die Vorinstanz.

Gegen diesen Entscheid führte A. Beschwerde bis zum Bundesgericht und beantragte insb. die unverzügliche Haftentlassung. Das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts bestritt er nicht. Allerdings kritisierte er die vorinstanzliche...

iusNet-StrafR-StrafPR 14.07.2023

 

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