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Inhaber

Die Parteistellung im Entsiegelungsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgerichthält fest, dass sowohl die Inhaberin und der Inhaber von sichergestellten und versiegelten Datenträgern und Gegenständen als auch Geheimnisberechtigte, die keinen direkten Gewahrsam an den versiegelten Gegenständen oder Datenträger innehaben als Parteien im Entsiegelungsverfahren teilnehmen können.
iusNet StrafR-StrafPR 26.07.2022