Die Parteistellung im Entsiegelungsverfahren
Die Parteistellung im Entsiegelungsverfahren
Die Parteistellung im Entsiegelungsverfahren
Gegen A. wird ein Strafverfahren wegen Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung und weiterer Delikte geführt. In der Privatwohnung von A. und seinem Lebenspartner B. wurde daher eine Hausdurchsuchung durchgeführt. A. und B. verlangten die Siegelung der sichergestellten Dokumente und elektronischen Datenträger. Die Staatsanwaltschaft stellte in der Folge ein Gesuch um Entsiegelung und das Zwangsmassnahmengericht bejahte die Rechtzeitigkeit des Gesuchs und die grundsätzliche Zulässigkeit. Nach Durchführung einer Triage-Verhandlung entschied es über die Zulässigkeit und gab die physischen Dokumente teilweise der Staatsanwaltschaft frei. Die Verfahren betreffend die Durchsuchung der elektronischen Daten von A. und B. wurden getrennt. A. und B. gelangen dagegen ans Bundesgericht und beantragen die Aufhebung des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts.
Das Bundesgericht vereinigt die Beschwerdeverfahren, da sie dasselbe Entsiegelungsverfahren betreffen und die gleichen Rechtsfragen zum Gegenstand haben.
Die Beschwerdeführer bringen vor, der nicht wieder gutzumachende Nachteil liege bei der Verfahrenstrennung darin begründet, dass sie teilweise ihre Parteirechte...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.