Als Stiftungsrat hat man eine grosse Verantwortung und man muss auch die strafrechtlichen Konsequenzen im Auge behalten. Ein Stiftungsrat (von Beruf Rechtsanwalt und Notar) wurde von der Vorinstanz wegen Verletzung der Buchführungspflicht und wegen Misswirtschaft verurteilt und wehrt sich dagegen.
Das Bundesgericht nimmt Stellung zur Frage, ob dem Beschuldigte Misswirtschaft vorgeworfen werden könne, indem er keine Neuliberierung vorgenommen habe.