Die strafprozessuale Selbstbelastungsfreiheit und die verwaltungsrechtliche Mitwirkungspflichten können kollidieren, wenn der Sachverhalt sowohl von einer Straf- als auch von einer Verwaltungsbehörde untersucht wird. Der EGMR hat eine Rechtsprechung entwickelt, die das Bundesgericht nur teilweise im nationalen Recht adaptiert hat.