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Mitwirkungspflicht

Parteientschädigung nach Gewährung des rechtlichen Gehörs und Bezifferung durch die beschuldigte Person

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass eine beschuldigte Person bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens Anspruch auf Parteientschädigung hat, soweit sie ihre Ansprüche beziffert und belegt.
iusNet STR-STPR 29.05.2024