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Notrecht

Strafbestimmungen der COVID-19-Verordnung

Gesetzgebung
Allgemeines Strafrecht
Bestraft wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, wer sich vorsätzlich Massnahmen nach Artikel 6 (Verbot von öffentlichen oder privaten Veranstaltungen und Einrichtungen) widersetzt. Mit Busse von CHF 100.- wird bestraft, wer gegen das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum (mehr als 5 Personen) verstösst.
iusNet StrafR-StrafPR 21.03.2020