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Opfer

Kann ein dringender Tatverdacht bejaht werden, wenn die Opfer diesen nicht direkt bestätigen?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass der Massstab an den dringenden Tatverdacht im Laufe des Verfahrens immer strenger wird. Dennoch kann ein solcher Tatverdacht auch dann angenommen werden, wenn die Opfer die betroffene Person nicht direkt belasten, aber weitere Beweismittel den Tatverdacht stärken. Zudem hält das Bundesgericht fest, dass eine Kollusionsgefahr auch dann angenommen werden kann, wenn die ersten Einvernahmen der Opfer schon durchgeführt wurden, aufgrund der speziellen Fallkonstellation eine gezielte Einflussnahme auf die Opfer nicht ausgeschlossen werden kann.
iusNet StrafR-StrafPR 05.12.2022