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polizeiliche Anhaltung

Was ist eine Razzia und wie ist sie in strafprozessualer Hinsicht zu qualifizieren?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die umgangssprachliche Razzia ist nach Ansicht des Bundesgerichts eine polizeiliche Anhaltung mehrerer Personen, zu deren Zweck ein Ort polizeilich abgesperrt wird. Es handelt sich dabei um ein strafprozessuales Rechtsinstitut, für dessen Anordnung unter Umständen auch ein schriftlicher Durchsuchungsbefehl notwendig ist.
iusNet-StrafR-StrafPR 26.03.2021