Das Bundesgericht hebt den Freispruch von zwei Vorstandsmitgliedern des Vereins "Islamischer Zentralrat Schweiz" (IZRS) durch das Bundesstrafgericht im Zusammenhang mit zwei Propaganda-Videos auf. Es heisst die Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) gut und weist die Sache zu neuem Entscheid ans Bundesstrafgericht zurück. Die Beschwerde eines dritten Vorstandsmitglieds des IZRS, das vom Bundesstrafgericht verurteilt wurde, weist das Bundesgericht ab.