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Rückwirkende Fernmeldeüberwachung

Fernmeldeüberwachung bei nicht beschuldigten Dritten

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht musste prüfen, inwiefern die Überwachung von Fernmeldeanschlüssen von nicht beschuldigten Drittpersonen zulässig ist. Die Vorinstanz verweigerte die Überwachung mit dem Hinweis auf die Voraussetzung der Subsidiarität.
iusNet STR-STPR 29.11.2018