Fernmeldeüberwachung bei nicht beschuldigten Dritten
Fernmeldeüberwachung bei nicht beschuldigten Dritten
Fernmeldeüberwachung bei nicht beschuldigten Dritten
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen führt eine Strafuntersuchung gegen noch unbekannte Täterschaft wegen versuchten Betruges (sog. "Enkeltrick"- bzw. "Polizeitrick"-Betrug) und Missbrauchs einer Fernmeldeanlage. Am 28. Dezember 2017 (zwischen 09.30 und 14.50 Uhr) habe die Täterschaft eine ältere Person mehrmals (auf dem Festnetz und auf dem Mobiltelefon) angerufen und sich ihr gegenüber als Polizeiorgan ausgegeben. Das anvisierte Opfer sei arglistig dazu bewegt worden, der Täterschaft Angaben über Ort und Betrag von zu Hause aufbewahrtem Bargeld in verschiedenen Währungen und erheblicher Höhe zu machen. Am gleichen Tag habe eine andere Person aus dem Täterkreis die Geschädigte erneut angerufen und sie dazu bewegt, das Bargeld in eine Tasche zu verpacken, ein Taxi zu rufen und von Schaffhausen an eine Adresse in Zürich zu fahren, wo sie das Geld an eine weitere Person hätte übergeben sollen. Die Staatsanwaltschaft verfügte am 12. April 2018 die rückwirkende Teilnehmeridentifikation von Verbindungsteilnehmern auf zwei Telefonanschlüssen der Geschädigten für den Zeitraum zwischen 09.00 und 22.00 Uhr des 28. Dezembers 2017. Gleichentags beantragte sie beim kantonalen...
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