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Rückzugsfiktion

Rückzugsfiktion bei im Ausland wohnhaften Personen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hielt fest, dass gestützt auf das bilaterale Vertragsverhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland gerichtliche und behördliche Schriftstücke unmittelbar durch die Post in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates zugestellt werden dürfen, wobei es jedoch unzulässig ist, diese mit einer Rückzugsfiktion zu verbinden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist es den Strafbehörden gestattet, Zwang auf einen im Staatsgebiet befindenden Beschuldigten auszuüben, jedoch nicht, wenn dieser im Ausland wohnhaft ist. Die unzulässige Säumnisandrohung kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass der Beschuldigte vom persönlichen Erscheinen befreit wird, sich aber durch einen Anwalt vertreten lassen muss.
iusNet STR-STPR 27.03.2024