Im Rahmen der Präventionsmassnahmen nach Art. 386 StGB hat der Bundesrat am 16. Mai 2018 die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus) verabschiedet und auf den 01.07.2018 in Kraft gesetzt.