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Verordnung über Präventionsmassnahmen gegen Radikalisierung und Extremismus seit 01.07.2018 in Kraft

Verordnung über Präventionsmassnahmen gegen Radikalisierung und Extremismus seit 01.07.2018 in Kraft

Gesetzgebung
Allgemeines Strafrecht

Verordnung über Präventionsmassnahmen gegen Radikalisierung und Extremismus seit 01.07.2018 in Kraft

Die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus regelt die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes.
Unterstützt werden Massnahmen in der Schweiz die zur Sensibilisierung, Information, Wissensvermittlung, Beratung, Weiterbildung, Kompetenzentwicklung, Forschung, Vernetzung und Zusammenarbeit dienen und können in der Art sowohl neue wie auch bestehende Programme und Projekte, Veranstaltungen und den Austausch zwischen Expertinnen und Experten sein.

Als Programm werden verschiedene untereinander koordinierte, zeitlich begrenzte Aktivitäten, die sich an einem gemeinsamen Globalziel orientieren und andererseits als Projekt, ein einmaliges, zeitlich begrenztes Vorhaben, das aus mehreren einzelnen Tätigkeitsbereichen besteht und durchgeführt wird, um in einer vorgegebenen Zeit und mit vorgegebenen Ressourcen ein Ziel in einer bestimmten Qualität zu erreichen, verstanden.

Als Massnahmeträger kommen nicht gewinnorientierte Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in der Schweiz in Frage. Der Bund kann sich an Veranstaltungen mit Finanzhilfen beteiligen den Austausch von Experten auf...

iusNet STR-STPR 10.08.2018

 

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