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Randdatenerhebung

Die Voraussetzungen für die rückwirkende Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Rechtsprechung
Im Gegensatz zur Vorinstanz, bewilligte das Bundesgericht eine rückwirkende Überwachung des Fernmeldeverkehrs des Beschuldigten. Demnach verlange eine blosse Erhebung von Randdaten keine qualifizierte untersuchte Katalogtat, sondern lediglich den dringenden Tatverdacht eines Verbrechens oder Vergehens. Zudem wurde die Subsidiarität bejaht, obwohl bereits belastendes Beweismaterial gegen den Beschuldigten erhoben worden war.
iusNet-StrafR-StrafPR 18.05.2021