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Die Voraussetzungen für die rückwirkende Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Die Voraussetzungen für die rückwirkende Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Rechtsprechung

Die Voraussetzungen für die rückwirkende Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt führt eine Strafuntersuchung gegen A. wegen wiederholten Einbruchdiebstählen zwischen Juli 2019 und August 2020 und beantragte beim Zwangsmassnahmengericht die Genehmigung einer Mobiltelefon-Überwachung, nämlich einer Verkehrsranddatenerhebung mit Teilnehmeridentifikation, rückwirkend über den Zeitraum vom 11. Juli 2020 bis 10. Januar 2021.
Das Zwangsmassnahmengericht wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf "technische Überwachung" bzw. rückwirkende Erhebung von Randdaten des Fernmeldeverkehrs ab. Aus dem Überwachungsgesuch und den vorgelegten Akten werde der dringende Tatverdacht nur hinsichtlich der beiden Einbruchserien im Kanton Basel-Stadt ersichtlich. Ansonsten lägen keine weiteren Anhaltspunkte für nach ähnlichem modus operandi begangene Delikte in der Schweiz vor. Aus den einschlägigen Vorstrafen in Deutschland könne noch kein dringender Tatverdacht für weitere Delikte in der Schweiz abgeleitet werden. Daher fehle es schon am Erfordernis des dringenden Tatverdachtes. Offenbar gehe es der Staatsanwaltschaft auch um die Ermittlung weiterer gleichgelagerter Delikte. Diesbezüglich habe sie jedoch im Gesuch keinen...

iusNet-StrafR-StrafPR 18.05.2021

 

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