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Rechtsüberholen

Wo eine Einspurtafel ist, ist nicht zwingend eine Einspurstrecke

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht

SB170352 / 6B_216/2018

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht bestätigt die Auffassung des Obergerichts, wonach nicht auf allen Einspurstrecken erlaubt ist, rechts vorzufahren. Voraussetzung ist vielmehr, dass für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind.
iusNet STR-STPR 30.10.2018