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Wo eine Einspurtafel ist, ist nicht zwingend eine Einspurstrecke

Wo eine Einspurtafel ist, ist nicht zwingend eine Einspurstrecke

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht

Wo eine Einspurtafel ist, ist nicht zwingend eine Einspurstrecke

Dem Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft ein verbotenes "Rechtsvorbeifahren" vorgeworfen. Das Bezirksgericht verurteilte ihn wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung. Er anerkennt, sich über längere Zeit mit ca. 100 km/h auf dem rechten Fahrstreifen dem links fahrenden Personenwagen bis auf dessen Höhe genähert zu haben und schliesslich mit einer geringfügigen Geschwindigkeitsdifferenz an diesem vorbeigefahren zu sein. 

Der Beschuldigte macht geltend, er sei der blauen Tafel Brunau als separates Fahrziel gefolgt und daher rechts in die Normalspur Richtung Brunau eingespurt, da Brunau sein Fahrziel gewesen sei. Aufgrund der Beschilderung habe er sich auf die Einspurstrecke Brunau begeben, weshalb er rechts habe vorbeifahren dürfen. Erstellt ist aufgrund von Videoaufnahmen, dass es auf der Autobahn wenig Verkehr hatte und das Verhalten des Beschuldigten nicht aggressiv erschien. Ferner ist erstellt, dass die linksfahrende Automobilistin das Rechtsfahrgebot missachtete. 

Das Obergericht prüfte, ob eine Ausnahme vom Verbot des Rechtsüberholens...

iusNet STR-STPR 30.10.2018

 

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