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Rechtsüberholen auf der Autobahn

Eventualvorsatz oder Grobfahrlässigkeit auf der Autobahn

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Das Bundesgericht erwägt, dass auf Eventualvorsatz nicht allein aus der Tatsache geschlossen werden dürfe, dass sich der Täter des Risikos der Tatbestandsverwirklichung bewusst war und dennoch handelte, denn dieses Wissen werde auch bei der bewussten Fahrlässigkeit vorausgesetzt. Dem Fahrzeuglenker ist selbst bei einem waghalsigen Überholmanöver in der Regel zuzugestehen, dass er leichtfertig darauf vertrauen wird, es werde schon nicht zum Unfall kommen; die Annahme, er habe sich gegen das Rechtsgut entschieden und nicht mehr im Sinne der bewussten Fahrlässigkeit auf einen guten Ausgang vertraut, darf daher nicht leichthin getroffen werden.
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2019