Um den Strassenverkehr flüssiger und sicherer zu machen, schlägt der Bundesrat verschiedene neue Massnahmen vor. Dazu gehören unter anderem, auf Autobahnen das Rechtsvorbeifahren zu erlauben, sowie die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse.
Das Bundesgericht bestätigt die Auffassung des Obergerichts, wonach nicht auf allen Einspurstrecken erlaubt ist, rechts vorzufahren. Voraussetzung ist vielmehr, dass für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind.