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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Sachverhaltsfeststellung

Sachverhaltsfeststellung

Der Schutz der Privatsphäre im engeren Sinne

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht geht nur dann auf die Rüge der Willkür ein, wenn diese Rüge explizit vorgebracht wird und substanziiert begründet wird. Pauschale Verweise auf die Verfahrensakten sind dabei nicht ausreichend. In Bezug auf die Privatsphäre im engeren Sinne, die von Art. 179quater StGB geschützt wird, hält das Gericht fest, dass diese analog dem Hausfriedensbruch definiert werden kann. Die örtliche Grenze des Hausfriedens muss dabei aber nicht physisch überschritten werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 22.03.2022

Sachverhaltsfeststellung ist Sache des Richters

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Beweiswürdigung und Sachverhaltsfeststellung im Strafverfahren ist dem Strafrichter vorbehalten. Der Kantonstierarzt kann als Verwaltungsbehörde im Strafverfahren keine Feststellungen treffen. Der Grundsatz "in dubio pro reo" als Beweiswürdigungs- und Beweislastregel gilt im Verwaltungsverfahren nicht. Nur schon um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen, muss der Strafrichter den Sachverhalt, den er der strafrechtlichen Verurteilung zugrunde legt, selber feststellen.
iusNet StrafR-StrafPR 12.04.2019