iusNet Strafrecht-Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Schändung

Schändung

Die Strafbarkeit des Stealthings

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

6B_34/2020

Die Schändung erfordert einen besonderen Handlungsunwert im Missbrauch einer persönlich oder situativ bedingten Wehrlosigkeit des Opfers. Art. 191 StGB stellt den Missbrauch einer vorbestehenden Urteils- oder Widerstandsunfähigkeit unter Strafe. Der Umstand, dass der Beschwerdegegner das Kondom während des Geschlechtsverkehrs abredewidrig entfernet und den Verkehr ohne das Wissen der Privatklägerin ungeschützt fortsetzte, erfüllt begründet keine Widerstandsunfähigkeit im Sinn von Art. 191 StGB. Der vorinstanzliche Freispruch erwies sich im Ergebnis als rechtens. Allerdings wird die Vorinstanz zu prüfen haben, ob sich der Beschwerdegegner der sexuellen Belästigung schuldig gemacht hat.
iusNet-StrafR-StrafPR 13.06.2022