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Schlusseinvernahme

Die Beschränkung der Akteneinsicht der beschuldigten Person vor Abschluss des Verfahrens

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Sobald die Staatsanwaltschaft den Abschluss der Untersuchung ankündigt, kann die Akteneinsicht der beschuldigten Person nur noch in eingeschränktem Rahmen verweigert werden. In jedem Fall ist dann davon auszugehen, dass die wichtigsten Beweise schon erhoben wurden, da andernfalls der Abschluss der Untersuchung nicht angekündigt werden könnte.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.03.2022