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Scholarch

Arschloch oder Scholarch?

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

6B_1232/2019

Die von A. gewählte Buchstabenfolge ergibt sich klar aus den Akten: Die Einzahlungen weisen Endziffern in aufsteigender Reihenfolge mit folgenden Buchstaben auf: A [117], R [118], S [119], C [120], H [121], L [122], O [123], C [124] und H [125]. Diese Ordnung (die sich auch in einer alphabetischen Reihenfolge in den Referenzbezeichnungen widerspiegelt) zeigt zwanglos auf, in welcher Abfolge A. die Beträge zahlte und die Buchstaben auswählte.
iusNet StrafR-StrafPR 09.01.2020