Diskriminierendes Verhalten ist nur strafbar, wenn es öffentlich erfolgt. Äusserungen im Familien- oder Freundeskreis, zum Beispiel am Stammtisch, sind nicht verboten. Diskriminierendes Verhalten ist nur strafbar, wenn es vorsätzlich erfolgt. Diskriminierendes Verhalten ist nur strafbar, wenn es die Menschenwürde verletzt. Das ist der Fall, wenn gewissen Personen Rechte abgesprochen oder sie als minderwertig bezeichnet oder behandelt werden.