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Neue Formulierung von Art. 261bis StGB vom Volk angenommen

Neue Formulierung von Art. 261bis StGB vom Volk angenommen

Gesetzgebung
Einzelne Straftaten

Neue Formulierung von Art. 261bis StGB vom Volk angenommen

Heute gibt es im Strafgesetzbuch und im Militärstraf­gesetz eine Bestimmung, die vor Diskriminierung und Aufruf zu Hass wegen der Rasse, Ethnie oder Religion schützt. Wer dagegen verstösst, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Diese Anti­-Rassismus­-Strafnorm wurde in einer Referendumsabstimmung von der Stimmbevöl­kerung angenommen und ist seit dem 1. Januar 1995 in Kraft. 

Nach Ansicht des Bundesrates komme es immer wieder vor, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in der Öffentlichkeit verbal oder tätlich angegriffen werden. Als Reaktion darauf hat das Parlament beschlossen, den Schutz zu verbessern und die bestehende Strafnorm zu erweitern. Neu soll auch die Diskrimi­nierung aufgrund der sexuellen Orientierung verboten sein. Mit sexueller Orientierung ist gemeint, ob sich ein Mensch zu Menschen des andern Geschlechts (heterosexuell), des gleichen Geschlechts (homosexuell) oder beiderlei Geschlechts (bisexu­ell) hingezogen fühlt. Nicht gemeint sind die Geschlechts­identität oder sexuelle Vorlieben und Praktiken. 

Diskriminierendes Verhalten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar. Diese...

iusNet StrafR-StrafPR 09.02.2020

 

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