Neue Formulierung von Art. 261bis StGB vom Volk angenommen
Neue Formulierung von Art. 261bis StGB vom Volk angenommen
Neue Formulierung von Art. 261bis StGB vom Volk angenommen
Heute gibt es im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz eine Bestimmung, die vor Diskriminierung und Aufruf zu Hass wegen der Rasse, Ethnie oder Religion schützt. Wer dagegen verstösst, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Diese Anti-Rassismus-Strafnorm wurde in einer Referendumsabstimmung von der Stimmbevölkerung angenommen und ist seit dem 1. Januar 1995 in Kraft.
Nach Ansicht des Bundesrates komme es immer wieder vor, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in der Öffentlichkeit verbal oder tätlich angegriffen werden. Als Reaktion darauf hat das Parlament beschlossen, den Schutz zu verbessern und die bestehende Strafnorm zu erweitern. Neu soll auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verboten sein. Mit sexueller Orientierung ist gemeint, ob sich ein Mensch zu Menschen des andern Geschlechts (heterosexuell), des gleichen Geschlechts (homosexuell) oder beiderlei Geschlechts (bisexuell) hingezogen fühlt. Nicht gemeint sind die Geschlechtsidentität oder sexuelle Vorlieben und Praktiken.
Diskriminierendes Verhalten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar. Diese...
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