Das Bundesgericht setzt sich mit den gesetzlichen Voraussetzungen der Beschlagnahme in Bezug auf Zufallsfunde auseinander. Vorliegend hatte die Polizei die Daten der Zufallsfunde gespiegelt. Auf dem betroffenen Laptop waren diese Daten schon gelöscht, weshalb das Bundesgericht die Verhältnismässigkeit der Aufrechterhaltung der Beschlagnahme verneinte.