Die Verhältnismässigkeit der Beschlagnahme eines Laptops beim Auffinden von Zufallsfunden
Die Verhältnismässigkeit der Beschlagnahme eines Laptops beim Auffinden von Zufallsfunden
Die Verhältnismässigkeit der Beschlagnahme eines Laptops beim Auffinden von Zufallsfunden
Gegen A. wird ein Strafverfahren geführt. Am 27. November 2019 wurden unter anderem zwei Mobiltelefone und ein Laptop anlässlich einer Hausdurchsuchung sichergestellt. Mit Entscheid vom 10. Februar 2020 hiess das Kantonsgericht die Beschwerde von A. gegen die „Beschlagnahme“ gut und stellte fest, dass keine Beschlagnahmeverfügung vorliege. Am 27. Februar 2020 ersuchte A. um Herausgabe der Mobiltelefone, worauf die Staatsanwaltschaft A. mitteilte, der Entscheid des Kantonsgerichts sei noch nicht rechtskräftig. Am 2. März 2020 erhob A. nochmals Beschwerde und verlangte neben der Feststellung der Rechtsverweigerung die Herausgabe der Mobiltelefone und des Laptops und die Bekanntgabe, ob eine Spiegelung erfolgt sei. Am 13. März 2020 eröffnete die Staatsanwaltschaft A. einen förmlichen Beschlagnahmebefehl. Am 16. Juni 2020 schrieb das Kantonsgericht die Rechtsverweigerungsbeschwerde ab und hiess die weitergehende Beschwerde von A. gut und wies die Staatsanwaltschaft an, die sichergestellten Mobiltelefone und den Laptop unverzüglich herauszugeben. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde ans Bundesgericht.
Die Vorinstanz hielt in ihrem Entscheid fest, dass die...
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