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Siegelung

Nichteintreten auf Entsiegelungsgesuch trotz vorliegendem Siegelungsantrag

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hielt fest, dass es im Rahmen des Siegelungsbegehrens genügt, wenn ein bestimmter Siegelungsgrund sinngemäss geltend gemacht wird, ohne dass es einer detaillierten Begründung bedarf. Die Berufung auf das Arztgeheimnis genügt somit. Macht die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Entsiegelungsgesuch jedoch keine Geheimhaltungsinteressen mehr geltend, so ist das Nichteintreten des ZMG auf ein Entsiegelungsgesuch rechtmässig, da das Entsiegelungsverfahren nicht anwendbar ist.
iusNet STR-STPR 28.02.2024