In Urteil 6B_261/2018 hatte sich das Bundesgericht mit einem tödlichen Zwischenfall im Rahmen eines (Amateur-)Radrennen zu beschäftigen. Bei einem Überholmanöver während einer Abfahrt kam es zu einer seitlichen Berührung zwischen zwei Fahrern und zu einem (Massen-)Sturz mit Todes- und Verletzungsfolgen. Der überholende Fahrer wurde mangels kausalem Fehlverhalten freigesprochen. Ist nun der Amateurradsport in der Pflicht?