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Sportrecht

Zur Pflicht der (vollständigen) strafrechtlichen Aufarbeitung von Sportunfällen

Kommentierung
Strafprozessrecht

6B_976/2019 vom 1. Oktober 2020, 6B_274/2019 vom 28. Februar 2020

In den Urteilen 6B_976/2019 und 6B_274/2019 aus dem Jahre 2020 wies das Bundesgericht Einstellungs- bzw. Nichtanhandnahmeverfügungen betreffend Sportunfälle an die Staatsanwaltschaft zurück. In der Ausübung des Sports kann ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten im Sinne eines Fahrlässigkeitsdelikt nur dann angenommen werden, wenn eine die sporttypische Gefährdung übersteigende Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. In Bezug auf die Unfälle beim Gleitschirmfliegen und bei der Benutzung eines Seilparks konnte dies gemäss Bundesgericht (noch) nicht rechtsgenüglich verneint werden.
Martin Kaiser
iusNet StrafR-StrafPR 16.12.2020

Tatort Fitnessstudio – zum Geltungsbereich des Begriffs «Sport» gemäss Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetz im Zusammenhang mit Massnahmen gegen Doping

Kommentierung
Betäubungsmittelgesetz
Im Urteil 6B_49/2019 vom 02. August 2019 hatte sich das Bundesgericht betreffend Zuwiderhandlungen gegen die Strafbestimmungen von Art. 22 des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG) betreffend Massnahmen gegen Doping erstmals mit der Frage des Geltungsbereiches des Begriffs «Sport» inkl. Breitensport zu beschäftigen. Im Urteil geht es u.a. um die Frage, ob die Abgabe von Dopingmitteln an Besucher eines Fitnessstudios bzw. an Konsumenten aus dem Bereich Fitness und Bodybuilding ohne jeglichen Bezug zum reglementierten Wettkampfsport unter den Begriff des Sports im Sinne der Strafbestimmungen des SpoFöG fällt.
Martin Kaiser
Hanjo Schnydrig
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2019