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Sportrecht

Zur Pflicht der (vollständigen) strafrechtlichen Aufarbeitung von Sportunfällen

Kommentierung
Strafprozessrecht

6B_976/2019 vom 1. Oktober 2020, 6B_274/2019 vom 28. Februar 2020

Die Ausübung des Sports ist durch seine sportartspezifischen und straflosen (Grund-)Risiken geprägt. Strafverfahren im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Sportunfällen werden deswegen regelmässig gar nicht erst in die Hand genommen oder in der Folge eingestellt. Im Jahre 2020 wies das Bundesgericht nun 2 Fälle zurück, da nicht ohne Weiteres angenommen werden konnte, dass sich bloss ein sportartspezifisches Risiko verwirklicht hatte.
Martin Kaiser
iusNet StrafR-StrafPR 16.12.2020

Tatort Fitnessstudio – zum Geltungsbereich des Begriffs «Sport» gemäss Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetz im Zusammenhang mit Massnahmen gegen Doping

Kommentierung
Betäubungsmittelgesetz
Im Urteil 6B_49/2019 vom 02. August 2019 hatte sich das Bundesgericht betreffend Zuwiderhandlungen gegen die Strafbestimmungen von Art. 22 des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG) betreffend Massnahmen gegen Doping erstmals mit der Frage des Geltungsbereiches des Begriffs «Sport» inkl. Breitensport zu beschäftigen. Eine wesentliche Frage ist dabei, was im Sinne der Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetzes als «Sport» zu verstehen ist.
Martin Kaiser
Hanjo Schnydrig
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2019