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Stealthing

Inkrafttreten des revidierten Sexualstrafrechts ab dem 01. Juli 2024

Gesetzgebung
Allgemeines Strafrecht
Dem ab dem 01. Juli 2024 geltenden Sexualstrafrecht steht die Ausdehnung der geltenden Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung im Zentrum. Bisher lag eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung erst dann vor, wenn das Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt wurde, indem der Täter es bedroht oder Gewalt ausgeübt hatte. Künftig ist diese Voraussetzung nicht mehr zwingend.
iusNet STR-STPR 26.06.2024