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Strafzumessung

Verletzung des Beschleunigungsgebots infolge Überschreitung der in Art. 84 Abs. 4 StPO festgelegten Fristen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Berufungsinstanz hat die in Art. 84 Abs. 4 StPO vorgesehene Frist zur Ausfertigung der Urteilsbegründung infolge Arbeitsüberlastung überschritten. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob dies einer Verletzung des Beschleunigungsgebots gleichkommt und welche Strafreduktion im konkreten Fall angemessen ist.
iusNet STR-STPR 29.11.2023