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Verletzung des Beschleunigungsgebots infolge Überschreitung der in Art. 84 Abs. 4 StPO festgelegten Fristen

Verletzung des Beschleunigungsgebots infolge Überschreitung der in Art. 84 Abs. 4 StPO festgelegten Fristen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Verletzung des Beschleunigungsgebots infolge Überschreitung der in Art. 84 Abs. 4 StPO festgelegten Fristen

Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte A. am 18. Juli 2019 wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher Geldwäscherei (schwerer Fall) zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 30, letztere bedingt. Es ordnete eine Landesverweisung von 12 Jahren und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) an.

Auf die Berufung von A. und der Staatsanwaltschaft sprach ihn das Appellationsgericht Basel-Stadt am 25. August 2022 der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und der mehrfachen Geldwäscherei schuldig. Es erhöhte die Freiheitsstrafe auf 13 Jahre und den Landesverweis auf 15 Jahre. Die bedingte Geldstrafe reduzierte es auf 100 Tagessätze à CHF 10.

Gegen dieses Urteil erhob A. Beschwerde in Strafsachen und rügte unter anderem die Strafzumessung, insbesondere die Verletzung des Beschleunigungsgebots und die Dauer der Landesverweisung.

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Beschwerde. Das Appellationsgericht beantragte, die Beschwerde sei hinsichtlich der Begründung der Dauer der Landesverweisung zurückzuweisen und im Übrigen abzuweisen.

Das...

iusNet STR-STPR 29.11.2023

 

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