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Telefonüberwachung

Wichtige Formalitäten bei Telefonüberwachungen

Rechtsprechung
Betäubungsmittelgesetz
Irrelevante Gespräche müssen nicht zu den Akten genommen werden. Dem Beschuldigten ist indes das Recht einzuräumen, den Archivdatenträger der Aufzeichnungen der Fernmeldeüberwachung nach den Vorgaben von Art. 101 f. StPO einzusehen. Übersetzte Abhörprotokolle dürfen nicht zu Lasten der beschuldigten Person verwertet werden dürfen, soweit den Strafakten nicht zu entnehmen ist, wer sie wie produziert hat und ob die übersetzenden Personen auf die Straffolgen von Art. 307 StGB hingewiesen wurden.
iusNet StrafR-StrafPR 30.01.2019