Wichtige Formalitäten bei Telefonüberwachungen
Wichtige Formalitäten bei Telefonüberwachungen
Wichtige Formalitäten bei Telefonüberwachungen
Das Obergericht Zürich sprach X. der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilweise qualifiziert begangen, sowie der strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub schuldig und bestrafte ihn mit zehn Jahren Freiheitsstrafe. X. führt Beschwerde in Strafsachen.
Er bringt insbesondere vor, die Aktenlage sei unvollständig, da sich keine detaillierte, lückenlose und chronologische Übersicht aller stattgefundenen Überwachungsmassnahmen (sogenanntes Logbuch) in den Akten befinde. Ein derartiges Gesamtverzeichnis sei erforderlich, um die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Triage der Überwachungsergebnisse, insbesondere der Telefonaufzeichnungen, überprüfen zu können.
Die Anklagebehörde muss dem Gericht sämtliches Material zuleiten, das mit der Tat als Gegenstand eines gegen eine bestimmte Person erhobenen Vorwurfs in thematischem Zusammenhang steht. Sie muss dem Gericht und der beschuldigten Person respektive der Verteidigung sämtliche Spurenvorgänge zur Kenntnis bringen, die im Verfahren - und sei es auch nur mit geringer Wahrscheinlichkeit - Bedeutung erlangen können. Die Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden dürfen grundsätzlich kein von ihnen...
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