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Terrorismus

Bundesrat will Strafrecht anpassen und verspricht besseren Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität

Gesetzgebung
Einzelne Straftaten
Der Bundesrat will insbesondere den Art. 260ter StGB verschärfen: Die Höchststrafe soll von 5 auf 20 Jahre erhöht werden und eine Mindeststrafe von 3 Jahren eingeführt werden. Ebenso sollen einzelne Kriterien für das Vorliegen einer kriminellen Organisation angepasst werden, so dass die Strafverfolgung erleichtert wird.
iusNet STR-STPR 18.09.2018